Strafrecht

„Die Blütezeit der Freiheit ist zugleich die Periode der peinlichsten Strenge in der Form. ... Die Form ist die geschworene Feindin der Willkür, die Zwillingsschwester der Freiheit. ... Feste Formen – sie lassen sich nur brechen, nicht biegen – und wo ein Volk sich wahrhaft auf den Dienst der Freiheit verstand, da hat es instinktiv auch den Wert der Form herausgefühlt und geahnt, dass es in seinen Formen nicht etwas rein Äußerliches besitze und festhalte, sondern das Palladium seiner Freiheit.“

Rudolf von Jhering, Geist des römischen Rechts

Der Verteidiger hat dafür Sorge zu tragen, dass die Verfahrensrechte des Mandanten gewahrt werden und gegen jede Verletzung von Verfahrensvorschriften mit dem ihm von der Strafprozessordnung zur Verfügung gestellten Mitteln einzuschreiten.


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